HU/AU-Prüfung


Täglich frisch geprüft

Wann muss der Pkw zur HU/AU-Untersuchung?

  • Die erste Untersuchung von Neufahrzeugen ist nach drei Jahren fällig
  • Fahrzeuge älter als drei Jahre müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Ausnahmeregel für Saison-Fahrzeuge: Bei einem Termin der außerhalb der Saison liegt, müssen Sie die Untersuchung spätestens innerhalb eines Monats in der folgenden Saison nachholen

Neuwagenfahrer müssen das erste Mal nach drei Jahren, alle anderen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Die braucht übrigens jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Das muss Sie nicht nervös machen. Denn wir übernehmen das für Sie. Und damit Sie sich wirklich entspannen können, sehen wir schon im Vorfeld nach dem Rechten und bringen Ihr Fahrzeug – vom Pkw bis zum Lkw – in HU/AU-Topform.

An einem Ort, zu einer Zeit, aus einer Hand
Wenn die Zeit für die HU/AU reif ist, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Gerne auch online. Dann bringen Sie uns Ihr Fahrzeug vorbei und wir checken es zunächst. Sollte es Mängel aufweisen, besprechen wir das mit Ihnen und beseitigen diese. Die AU machen unsere Fachleute ebenfalls selbst. Erst danach führen wir Ihr Fahrzeug den Experten der amtlich anerkannten Prüforganisationen TÜV-Rheinland oder GTÜ zur Hauptuntersuchung nach §29/47 StVO vor. So läuft gleich beim ersten Durchgang alles glatt.

 

Vereinbaren Sie gerne einen Online-Termin.

Tel.: 07141 / 70 25 9 - 0
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