UVV-Prüfung


Bei uns gibt´s Ihre Nummer sicher!

Neben der Verkehrssicherheit ist auch die Arbeitssicherheit ein Thema für Betriebe mit gewerblich genutzten Fahrzeugen. Darum müssen diese Fahrzeuge im Hinblick darauf auch den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen, die u.a. festlegen, dass ein Firmenfahrzeug mindestens einmal im Jahr auf seine Betriebssicherheit geprüft werden muss (§ 57 Abs. 1 BGV D 29).

Bei Missachtung der UVV ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig. Die Prüfung kann vom Fuhrparkleiter selbst, einem sachkundigen Prüfer oder einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden. Die Prüfungsergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden – möglichst im Fahrzeug.

Bestens geprüft nach den UVV wird Ihr Lkw natürlich auch bei uns!

Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Beratungstermin.

Tel.: 07141 / 70 25 9 - 0
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